Tilgungsfreijahre

Ein Kreditnehmer hat es oft nicht leicht, seinen Zahlungsverpflichtungen, die sich durch den Kreditvertrag für ihn ergeben, immer nachzukommen. Denn schnell kann es passieren, dass sich die Einkommenssituation oder aber auch die Ausgabenstruktur im Haushaltsplan des Kreditnehmers stark ändert und er daher nicht mehr in der Lage ist, die Kreditraten zu leisten. Vor allem auch, wenn er mit der Finanzierungssumme größere Projekte finanziert, die ihn sonst stark binden und ihn zeitlich wie finanziell stark fordern, ist es sehr schwer, daneben auch noch die Kreditraten ordnungsgemäß zu begleichen. Aus diesem Grund werden dem Kreditnehmer oft so genannte Tilgungsfreijahre gewährt. Das Kreditinstitut räumt dem Kreditnehmer hierbei einige Jahre während der Laufzeit ein, in der er keine Raten zu zahlen hat. Dies kann für den Kreditnehmer einen großen Vorteil mit sich bringen, da er somit die schwierigeren Zeiten überbrücken kann, in denen es ihm schwerer fällt, den Ratenzahlungen ordentlich nachzukommen. Dies kann ihn vor einigen Problemen bewahren. Die Tilgungsfreijahre werden üblicherweise gleich zu Beginn der Laufzeit gewährt. Dies gilt vor allem für größere Finanzierungen. Denn gerade in dieser Anfangsphase ist es für den Kreditnehmer noch besonders schwer, den Zahlungsleistungen nachzukommen, da er hierbei auch noch zahlreiche andere Ausgaben tätigen muss. Erst nach einer Zeit von einigen Jahren sollte sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers wieder auf ein vertretbares Maß eingependelt haben, durch welches er in der Lage ist, die Kreditraten auch zu leisten. Die Zinsen werden während der Tilgungsfreijahre zwar ebenfalls nicht fällig, sie werden aber während dieser Zeit auch schon berechnet.