Überschussfinanzierung

Als Teilbereich der Betriebswirtschaft gehört die Überschussfinanzierung zur Innenfinanzierung im Sinne der Selbstfinanzierung. Durch das Zuführen von Eigenkapital werden Eigenmittel zur Finanzierung bereitgestellt. Sie wird auch Cash-Flow-Finanzierung genannt und besteht aus Rückstellungen und Geldern aus Gewinnen und Abschreibungen. Der Cash-Flow stellt den Überschuss dar, wobei den Einnahmen geringere Ausgaben gegenüber stehen. Zur Ermittlung des Cash-Flow werden dem Jahresüberschuss Anlagenabschreibungen und langfristige Rückstellungen hinzugezählt. Das Ergebnis gibt an, welche Mittel dem Unternehmen für die Finanzierung, aber auch für die Schuldentilgung oder die Gewinnausschüttung zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Überschussfinanzierung ist, dass liquide Mittel aus dem Unternehmen zufließen, wobei diesen keine Ausgaben gegenüberstehen dürfen. Im Gegensatz zur Finanzierung aus Vermögensumschichtung umfasst die Überschussfinanzierung nur Desinvestitionen aus dem betrieblichen Umsatzprozess. Die Überschussfinanzierung eignet sich vor allem für gut eingeführte Unternehmen als Nach- oder Umfinanzierung, weniger hingegen für neu gegründete Unternehmen. Die Überschussfinanzierung bietet für das jeweilige Unternehmen einige Vorteile. Dazu zählt vor allem die Unabhängigkeit vom aktuellen Kapitalmarkt. Außerdem wirkt sich die Überschussfinanzierung positiv auf die Liquidität des Unternehmens aus, da keine Kredite aufgenommen und somit keine Zinsen und andere Kreditkosten bezahlt werden müssen. Dadurch müssen seitens des Unternehmens auch keine Kreditsicherheiten gestellt werden und eine Prüfung der Bonität ist nicht erforderlich. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass Gelder der Überschussfinanzierung zugeführt werden, die anderswo ertragreicher wären. Außerdem kommt es durch eine Manipulation des Gewinnes zu einer möglichen Täuschung der Aktionäre. Im Gegensatz zu Fremdkapital kann man bei der Überschussfinanzierung keine Fremdkapitalzinsen abziehen, wodurch sich ein steuerlicher Vorteil bei der Gewinnermittlung ergeben würde.