Verbindlichkeit

Die Verbindlichkeit ist ein Begriff aus dem Schuldrecht, der das Verhältnis eines Schuldners zu seinem Gläubiger beschreibt. Denn die Verbindlichkeit stellt eine Verpflichtung des Schuldners dar, eine bestimmte Leistung bzw. eine Schuld an seinen Gläubiger zu erbringen. Die Verbindlichkeit kann in unterschiedlicher Form eingegangen werden. So kann sich die Verbindlichkeit für den Schuldner etwa durch einen klassischen Kreditvertrag ergeben, der zwischen einer Bank und einem Kreditnehmer abgeschlossen wird. Die Verbindlichkeit kann sich aber etwa auch aus einem Kaufvertrag ergeben, bei dem der Verkäufer zwar die Leistung bereits an den Käufer erbracht hat bzw. die Ware geliefert hat, der Käufer aber den Kaufpreis für die jeweilige Leistung noch nicht erbracht hat und sie somit dem Gläubiger noch schuldig ist. Egal auf welche Art und Weise eine Verbindlichkeit zustande kommt, in der Regel hat der Gläubiger das Recht, für die Gewährung einer Stundung bzw. einer Aufschiebung der Zahlung des Schuldners Zinsen zu verlangen. Das bedeutet, dass der Schuldner dem Gläubiger mehr zurückzahlen muss, als er sich eigentlich ausgeborgt hat, bzw. als die eigentliche Summe des Kaufpreises eigentlich ausmacht. Da natürlich immer ein Risiko besteht, dass der Gläubiger die Schuld nicht vom Schuldner zurück bekommt, werden in vielen Fällen auch Sicherheiten vereinbart. Das Ausmaß der Verbindlichkeiten, die ein Schuldner bereits eingegangen ist und die noch laufen, ist in der Regel auch sehr entscheidend dafür, ob dem Schuldner noch eine weitere Verbindlichkeit gewährt werden kann oder nicht. Wenn er bereits viele Verbindlichkeiten hat, wird es schwer sein, noch eine weitere zurückzahlen zu können.