Verbraucherkredit

Unter einem Verbraucherkredit versteht man einen Kredit, der sich ausschließlich an private Personen bzw. private Verbraucher richtet. Der Verbraucherkredit wird in vielen Fällen auch als Konsumkredit bezeichnet. Denn mit einem Verbraucherkredit werden hauptsächlich verschiedene Konsumprodukte finanziert. Der Verbraucherkredit wird daher nicht nur von Banken direkt an den Konsumenten angeboten, sondern in erster Linie auch von Händlern oder Dienstleistungsbetrieben an den Konsumenten. Dem Verbraucher soll durch den Verbraucherkredit die Möglichkeit gegeben werden, höherwertige Produkte kaufen zu können, obwohl er die dafür erforderlichen finanziellen Mittel noch nicht besitzt. Durch den Verbraucherkredit wird ihm eine Stundung des Kaufbetrages angeboten, wodurch er die Möglichkeit erhält, das jeweilige Produkt gleich beim Vertragsabschluss in seinen Besitz zu übernehmen, indem er den Kaufpreis später bezahlt. In einigen Fällen wird auch ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, der dem Gläubiger das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung zusichert. Der Schuldner kann die Ware aber gleich nutzen und besitzen. Der Verbraucherkredit wird oft als Ratenkredit vereinbart, wobei dem Schuldner eine Rückzahlung in monatlichen Raten über eine bestimmte Laufzeit von üblicherweise einem bis mehreren Jahren vereinbart wird. Gerade für den Verbraucherkredit gibt es spezielle, gesetzliche Vorschriften, die beim Abschluss eines solchen Vertrages unbedingt eingehalten werden müssen. So ist der Kreditvertrag beispielsweise unbedingt schriftlich festzuhalten, damit eventuelle Unstimmigkeiten schon von Vornherein vermieden werden können. Auch wenn der Kreditnehmer den Verbraucherkredit in der Regel direkt bei einem Händler abgewickelt, bei dem er auch eine bestimmte Ware kauft, die mit dem Kredit finanziert werden soll, so ist üblicherweise doch eine Bank dazwischen geschaltet, so dass der Kreditnehmer eigentlich einen Kreditvertrag mit einer Bank und nicht mit dem Händler eingeht.