Verbraucherkreditgesetz

Das Verbraucherkreditgesetz ist die rechtliche Vorgabe, die bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher unbedingt zu beachten und einzuhalten ist. Dabei handelt es sich um Gesetzestexte, die von jeglichen Kreditgebern, die Kredite oder kreditähnliche Geschäfte mit Verbrauchern, also mit privaten Personen abwickeln, zu beachten sind. Das Verbraucherkreditgesetz hat in erster Linie das Ziel, den Verbraucher im Kreditgeschäft zu schützen, wenn dieser beabsichtigt, einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Das Verbraucherkreditgesetz gibt hierbei die genauen Regelungen vor, wie ein Verbraucherkredit zustande kommen darf bzw. wie dieser abgewickelt werden muss. So ist es beispielsweise verpflichtend, dass der Kreditvertrag unbedingt in Schriftform erfolgen muss. Dies soll verhindern, dass es im Nachhinein zu verschiedenen Meinungen der beiden Vertragspartner über den Vertragsinhalt kommt. Auch bezüglich der Zinssätze, die beim Verbraucherkredit anzuwenden sind, gibt es gesetzliche Bandbreiten, die erlaubt sind. Natürlich wird auch vorgeschrieben, wie ein Angebot für einen Kredit zu legen ist bzw. welche Informationen hier mindestens erscheinen müssen, damit der Verbraucher auch die Möglichkeit hat, sich genau über die Kosten des jeweiligen Kredites zu informieren und das Angebot auch einfach mit anderen Angeboten vergleichen kann. Das Verbraucherkreditgesetz betrifft aber nicht nur Regelungen und Vorgaben für Kredite, sondern regelt auch generell die Vorgaben für den Fall des Zahlungsverzuges seitens des Schuldners, wenn dieser ein Verbraucher ist. Damit fällt das Verbrauchergrundgesetz beispielsweise auch in den Bereich der Verzugszinsen. Somit wird vom Gesetzgeber auch vorgegeben, in welcher Höhe Verzugszinsen angesetzt werden können oder unter welchen Bedingungen rechtliche Schritte ergriffen werden dürfen, um die Forderung vom Schuldner eintreiben zu können.