Verpfändungserklärung

Eine Verpfändungserklärung wird üblicherweise abgegeben, um das Risiko eines Gläubigers zu verringern und ihn damit zur Gewährung einer Verbindlichkeit zu bewegen. Die Verpfändungserklärung wird vom Kreditnehmer abgegeben, womit dieser erklärt, dass er eine bestimmte Sache als Pfand zur Besicherung einer Verbindlichkeit zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass der Gläubiger ein Recht auf die Beschlagnahmung dieser Sache hat, wenn der Schuldner einer bestimmten Verpflichtung, die üblicherweise in der Begleichung der Verbindlichkeit besteht, nicht nachkommen kann. Die Verpfändungserklärung wird daher üblicherweise im Kreditwesen angewendet. Nämlich dann, wenn die Bonität des Kreditnehmers zur Inanspruchnahme eines Kredites nicht ausreicht, sondern dieser erst bestimmte Sicherheiten vorweisen muss, um den Kredit in Anspruch nehmen zu können. Die Sicherheiten stellen hierbei ein Pfand dar, auf das der Kreditgeber Anspruch im Fall des Zahlungsausfalls hat. Durch die Verpfändungserklärung übergibt der Kreditnehmer dem Kreditgeber sozusagen dieses Recht. Die Verpfändungserklärung wird in der Regel schriftlich abgegeben und auch in den Kreditvertrag eingebunden. Zusätzlich dazu erfolgt bei der Verpfändung von Grundstücken auch noch eine Eintragung im Grundbuch, die die Pfandansprüche des Gläubigers absichern soll. Wenn diverse bewegliche Sachgüter als Pfand zur Verfügung gestellt werden, so erfolgt in vielen Fällen auch eine Übereignung der jeweiligen Sicherheiten in den Besitz des Kreditgebers, so dass dieser sofort auf die jeweiligen Sachen zugreifen kann, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen können sollte. Auch bei Mietverträgen gibt der Mieter oft eine Verpfändungserklärung ab. Nämlich dann, wenn der Vermieter seine Kaution absichern möchte. Dabei muss die Kaution nicht in bar hinterlegt werden, sondern kann auch ein bestimmtes Sachgut betreffen.