Verstärkter Personalkredit

Ein verstärkter Personalkredit bietet dem kreditgebenden Unternehmen eine zusätzliche Sicherheit, dass die Forderungen vom Schuldner zurückbezahlt werden. Im Gegensatz zum reinen Personalkredit können beim verstärkten Personalkredit nicht nur der Schuldner, sondern auch eine oder mehrere weitere Personen für die Aufbringung des Geldes haftbar gemacht werden. Nach der Sicherstellung unterscheidet man drei Kreditarten; den Blankokredit, bei welchem man auf Vertrauensbasis etwas ohne Sicherstellung verleiht; des weiteren den Personalkredit, für welchen man bereits eine Sicherstellung bieten muss, wobei ein Gehaltsnachweis oft schon genügt, sowie den verstärkten Personalkredit. Durch das Inkrafttreten von Sicherheitsstufe 2 wird der Personalkredit noch sicherer gemacht. Vor allem, wenn sich die Bank mit einfachen Sicherstellungen bei Krediten nicht begnügt, fordert diese zur Sicherstellung eine oder auch mehrere Personen, welche für die Rückzahlung des Kredites herangezogen werden können, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Ein bekannter verstärkter Personalkredit ist zum Beispiel der Bürgschaftskredit, aber auch der Garantiekredit. Der verstärkte Personalkredit wird außerdem noch in Form des Akzeptkredites, des Zessionskredites oder des Diskontkredites gewährt. Im Falle von Zahlungsverzug des Schuldners verpflichtet sich beim Bürgschaftskredit der Bürge zur Zahlung der offenen Forderungen. Beim Garantiekredit übernimmt die Bank die Haftung für offene Verbindlichkeiten des Schuldners, wenn dieser zahlungsunfähig ist. Der Akzeptkredit wird als Kreditleihe hauptsächlich finanziell gut situierten Firmen eingeräumt, und ist ein Teil des Wechselgeschäftes. Beim Zessionskredit werden zur Sicherstellung des Kredites die Rechte von Forderungen des Kreditnehmers an das Kreditinstitut abgetreten. Der Diskontkredit ist ein kurzfristiger Kredit, bei welchem ein Wechsel zur Sicherstellung von der Bank erworben wird. Wie der Name Personalkredit schon sagt, sind die geforderten Sicherheiten von Seiten des Kreditgebers personenbezogen.