Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn man eine außerplanmäßige Rückführung des in Anspruch genommenen Darlehens möchte, erheben Banken unter Umständen ein Entgelt für etwaige Kostenausfälle. Dieses wird Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) genannt. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Kredites durch den Kreditnehmer innerhalb der Zinsfestschreibungszeit entstehen dem Geldinstitut Margen- und Refinanzierungsschäden, die mit diesem Entgelt ausgeglichen werden. Refinanzierungsschäden entstehen der Bank durch wechselnde Zinssätze. Durch vorzeitig zurückgezahlte Kredite müssen Gelder zum aktuellen Satz angelegt werden und werden damit möglicherweise zu niedrigeren Zinsen investiert. Margenschäden entstehen durch die Gewinnminderung, die die Bank zu tragen hat. Kunden, die von einer vorzeitigen Kündigung Gebrauch machen, sollten darauf achten, dass die Entschädigung nach Abzug der Sondertilgungen und unter Berücksichtigung von Optionen zur Erhöhung des Tilgungssatzes errechnet wird. Für Darlehen, die länger als zehn Jahre laufen, darf nach Ablauf der ersten zehn Jahre keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Findet sich für eine Immobilie ein Käufer und übernimmt dieser die Baufinanzierung zu den bisherigen Konditionen, ist eine Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls hinfällig.