Vormerkung

Unter einer Vormerkung versteht man eine Zusicherung von zukünftigen Veränderungen im Eigentum. Dabei handelt es sich häufig um Sachgüter und vor allem um Immobilien, die in der Zukunft den Eigentümer wechseln sollen. In der Regel sind zum Zeitpunkt der Vormerkung allerdings noch nicht alle Bedingungen erfüllt, die zur vollständigen Durchführung des Eigentümerwechsels notwendig wären. Insbesondere bei der Eigentumsübergabe von Immobilien ist es notwendig, eine Vormerkung durchzuführen. Denn bei der ??bereignung von Immobilien geht es üblicherweise um hohe Werte bzw. Summen, die hierbei den Besitzer wechseln. Dabei entsteht für die Beteiligten natürlich ein gewisses Risiko. Denn gerade die Eintragung im Grundbuch, die die endgültigen Eigentumsrechte erst wirklich festlegt, kann oft sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit hat der Käufer des Grundstückes den Kaufbetrag aber bereits an den Verkäufer überwiesen. Sollte der Verkäufer nun doch nicht verkaufen wollen, ihm aber den Betrag nicht zurückerstatten, könnte der Käufer sein Geld verlieren, da der Verkäufer noch vollständig über die Rechte des Grundstückes verfügen und die Eintragung womöglich auch noch rückgängig machen kann. Auch die Gefahr, dass der Verkäufer das Grundstück zwischenzeitlich noch verkauft, ist sehr groß. Dabei könnte der Käufer sein Geld ebenfalls verlieren. Durch die Vormerkung im Grundbuch soll dies jedoch vermieden werden. Denn durch die Vormerkung kann der Verkäufer des Grundstückes, der noch der Eigentümer ist, nicht mehr ohne die Einwilligung des Käufers auf das Grundstück zugreifen und doch das Eigentum behalten oder das Grundstück auch verkaufen. Denn die Vormerkung im Grundbuch gibt an, dass er bald nicht mehr der Eigentümer sein wird.