Vorzeitige Ablösung

Wenn ein Kreditnehmer einen Kreditvertrag eingeht, so verpflichtet er sich hierbei in der Regel für sehr lange Zeit, den daraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Denn für den Zeitraum der Laufzeit des Kredites muss der Kreditnehmer üblicherweise monatliche Kreditraten an den Kreditgeber entrichten, wobei aber auch andere Vereinbarungen für die Rückzahlung vereinbart werden können. In vielen Fällen kommt es aber auch vor, dass der Kreditnehmer schon bald bemerkt, dass bei seinem Kredit kein günstiger Zinssatz vereinbart wurde und ihm die Belastungen für den Kredit über den Kopf wachsen. Am Markt gibt es eventuell noch andere Angebote, die günstigere Bedingungen bieten als bei seinem Kredit vereinbart wurden. Natürlich kann er den Kredit in diesem Fall nicht einfach rückgängig machen und zu einem anderen Kreditinstitut wechseln, da er den ausbezahlten Kreditbetrag bereits in Anspruch genommen und mit dem Geld bereits eine bestimmte Investition getätigt hat. Das jeweilige Kreditinstitut verlangt aber natürlich die Rückzahlung des geborgten Geldes. Für den Kreditnehmer gibt es aber dennoch Möglichkeiten, den Kredit vorzeitig abzulösen. Nämlich indem er bei einer anderen Bank einen Kredit in der Höhe des Restbetrages aufnimmt und mit diesem den Kredit vorzeitig ablöst. Danach kann er von eventuell geringeren Raten oder einer geringeren Zinsbelastung bei einer anderen Bank profitieren. Die vorzeitige Ablösung ist natürlich auch möglich, wenn der Kreditnehmer während der Laufzeit unvorhergesehen zu Geld gekommen ist und dieses Geld zur Ablösung des Kredites verwendet. Dadurch kann er sich üblicherweise viel Zinsen ersparen. Der Kreditgeber kann für die vorzeitige Ablösung aber auch eine Gebühr als Zinsentschädigung verrechnen.

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