Was ist ein Treuhandauftrag

Ein Treuhandauftrag wird eingerichtet bzw. in Auftrag gegeben, um ein bestimmtes Geschäft zwischen zwei Vertragsparteien abschließen zu können, wobei sich beide Vertragsparteien jedoch so gut wie möglich absichern wollen. Dabei handelt es sich oft um Geschäfte von hohem Wert, bei denen eine der beiden Vertragsparteien oder sogar beide Vertragsparteien auch einem hohen Verlustrisiko ausgesetzt sind. Der Treuhandauftrag wird in der Regel an einen Notar oder einen Rechtsanwalt gerichtet, der Rechte, Geld oder auch Sachgüter treuhänderisch für die beiden Vertragsparteien verwaltet und austauscht. Denn der jeweilige Treuhänder soll dafür sorgen, dass es nicht geschieht, dass etwa eine Vertragspartei bereits ihre vereinbarte Leistung erbracht und an die andere Partei übergeben hat, während die andere Vertragspartei dafür aber noch keine Gegenleistung erhalten hat und auch nicht mehr erbringen wird. Dadurch würde der Verlust der Leistung, die von der ersten Partei bereits geleistet wurde, drohen. Der Treuhänder sorgt dafür, dass dies nicht passieren kann. So holt er zuerst die Leistung des einen Vertragspartners ein und verwaltet diese in der Zwischenzeit. Zu diesem Zeitpunkt kann der jeweilige Leistungserbringer nicht mehr auf diese Leistung zugreifen, aber die andere Vertragspartei, die die Leistung erhalten soll, kann dies auch noch nicht. Nun bestätigt der Treuhänder derjenigen Vertragspartei, die die treuhänderisch verwaltete Leistung erhalten soll, dass diese bereits in seinem Besitz ist. Danach kann auch diese Vertragspartei die Leistung erbringen und direkt an den Vertragspartner geben. Ist dies geschehen, kann der Treuhänder die verwaltete Leistung, die etwa in Form von Rechten, Geld oder Sachgütern erbracht wurde, an den Leistungsempfänger übergeben.