Zinssteuer

Erträge, die aus Geldanlagen entstehen, bei denen Zinsen ausgeschüttet werden, müssen selbstverständlich auch wie andere Einkommensarten versteuert werden.
Für die Zinsen aus diesen Einkommensquellen gibt es eine bestimmte Zinssteuer, die für Einnahmen aus solchen Quellen angewendet werden muss. Seit dem Jahresbeginn 2009 wird hierfür die so genannte Abgeltungssteuer in Deutschland verwendet. Die Abgeltungssteuer wird pauschal mit 25 Prozent berechnet, was eine deutliche Vereinheitlichung im Gegensatz zu früheren Steuermodellen mit sich bringt. Lediglich die Solidaritätsabgabe und die Kirchensteuer werden noch aufgeschlagen, wodurch es zu einem Steuersatz von bis zu 28 Prozent kommen kann. Die Abgeltungssteuer bzw. Zinssteuer ist eine Quellensteuer, was bedeutet, dass sie bereits an der Entstehungsquelle der Zinsen abgeführt wird. So sind die Banken, die die jeweiligen Kapitalanlageprodukte anbieten, dazu verpflichtet, die Zinssteuer einzuheben und gleich an das Finanzamt abzuführen. Das bedeutet, dass der jeweilige Anleger nur mehr den bereits um die Steuern verminderten Betrag ausbezahlt bekommt. Das bringt natürlich einen Vorteil für ihn, da er sich nicht mehr um die Abführung der Steuern an das Finanzamt kümmern muss. Diese Aufgabe übernimmt die jeweilige Bank bzw. der jeweilige Finanzdienstleiter, bei der er die Kapitalanlage abgeschlossen hat. Dieses vereinheitlichte System der Abgeltungssteuer stellt ein vergleichsweise einfach zu handhabendes System dar, da das frühere System der Kapitalertragssteuer deutlich schwieriger zu handhaben war. Nun, da aber die Bank die Abwicklung bzw. die Abführung der Steuer an das Finanzamt übernimmt und da es einen einheitlichen pauschalen Steuersatz gibt, ist es vor allem für die Anleger viel einfacher geworden, die Steuern an das Finanzamt abzuführen.

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