Zusatzsicherheiten

Bei Krediten in größerem Ausmaß mit einer entsprechend hohen Kreditsumme ist es in der Regel notwendig, eine Sicherheit hinterlegen zu können, die das Risiko des Kreditgebers reduziert und ihn dazu bewegt, den Kredit zu gewähren.
Insbesondere Immobilien wie Häuser und Grundstücke gelten als gute Sicherheiten, da sie einen großen Gegenwert darstellen. In einigen Fällen kann es jedoch sein, dass selbst diese Sicherheiten nicht ausreichen, um den Kredit ausreichend zu besichern. In der Regel liegt dies dann daran, dass der Beleihungswert der Immobilie zu gering ist als die Kreditsumme damit besichern zu können. Hier werden vom Kreditgeber üblicherweise Zusatzsicherheiten verlangt. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht nur eine Sicherheit zur Verfügung stellen muss, sondern gleich zwei oder mehrere Sicherheiten zur Verfügung stellen muss, da der Wert einer Sicherheit alleine nicht ausreicht, um den Kredit damit besichern zu können. Nur selten verfügt der Kreditnehmer natürlich über ein zweites Grundstück, welches dafür verwendet werden kann. Daher kommen hierzu wiederum andere Arten von Sicherheiten in Frage, die als Zusatzsicherheit verwendet werden. So kann von einer anderen Person etwa eine Bürgschaft übernommen werden oder der Kreditnehmer besitzt eine Lebensversicherung, die als Sicherheit herangezogen werden kann. Die so genannten Zusatzsicherheiten werden vom Kreditgeber verlangt, wenn die Kreditsumme zu hoch ist oder aber auch die Bonität des Kreditnehmers nicht gut genug ist. Natürlich kann dieser Fall auch erst während der Laufzeit auftreten. Nämlich dann, wenn plötzliche Umstände zu einer Verschlechterung der Bonität des Schuldners geführt haben. Auch dann kann die Bank zusätzliche Sicherheiten noch nachträglich von ihm verlangen.

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