Zwangsversteigerung

Zu einer Zwangsversteigerung kommt es wie der Name bereits verrät nicht freiwillig, sondern mehr oder weniger gegen den Willen des Eigentümers.
Dabei geht es in der Regel um eine Schuld, die sich der Schuldner einmal ausgeborgt hat, aber dann nicht mehr zurück gezahlt hat. Die Gläubiger des jeweiligen Schuldners wollen ihre Forderungen an ihn natürlich zurück fordern und eintreiben und nutzen dazu auch alle rechtlichen Mittel, die ihnen dazu zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch die Zwangsversteigerung. Wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist, dann kann sein Vermögen veräußert werden, um damit die Forderungen der Gläubiger aufbringen und abdecken zu können. Die Zwangsversteigerung wird in der Regel durch einen Gerichtsvollzieher vorgenommen. Denn bei der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wird in der Regel schon bald ein Insolvenz Verfahren angemeldet. Bei diesem Insolvenz Verfahren bestellt das Gericht einen Gerichtsvollzieher, der einerseits feststellen soll, über welche Vermögenswerte der jeweilige Schuldner verfügt und andererseits auch die Zwangsvollstreckung durchführen soll. Das bedeutet, dass sämtliche pfändbaren Sachgüter des Schuldners, aber vor allem natürlich auch Immobilien und Grundstücke, die im Eigentum des Schuldners stehen, herangezogen werden bzw. beschlagnahmt werden, um diese der Verwertung zuzuführen, was in der Regel durch die Zwangsversteigerung geschieht. Bei der Zwangsversteigerung werden die jeweiligen Sachgüter, die zur Versteigerung kommen, einige Zeit vor der Zwangsversteigerung angepriesen, um dann von einem Auktionator versteigert zu werden. Dabei gibt es natürlich ein Mindestgebot, das mindestens geboten werden muss. Ziel ist es natürlich, einen möglichst guten Preis bei der Versteigerung zu erzielen, um die Forderungen der Gläubiger zumindest teilweise oder sogar vollständig abdecken zu können.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here